Kurzfassung
Der Vertrag darüber ist gesetzlich vorgeschrieben. Sein Fehlen ist selbst schon bußgeldbewehrt, ganz unabhängig davon, ob je etwas passiert.
- Sie sind Verantwortlicher, wir Auftragsverarbeiter – Art. 28 DSGVO.
- Der Auftragsverarbeitungsvertrag gehört dazu, ohne Aufpreis.
- Impressum, AGB und Barrierefreiheit bleiben Ihre Pflicht.
Was wir übernehmen
Den technischen Teil: Verschlüsselung der Übertragung, getrennte Zugänge, Sicherungen, Protokollierung von Zugriffen, Löschfunktionen. Und den Auftragsverarbeitungsvertrag, in dem das schriftlich steht.
Wir sagen Ihnen außerdem, welche Daten die Software überhaupt braucht. Der beste Datenschutz ist, etwas gar nicht erst zu speichern.
Was bei Ihnen bleibt
Alles, was mit Ihrem Angebot zu tun hat und nicht mit der Technik.
- Impressum nach DDG und Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO
- AGB und Widerrufsbelehrung, wenn Sie an Verbraucher verkaufen
- Barrierefreiheit nach BFSG, wenn Verbraucher dort abschließen
- Auskunft und Löschung, wenn ein Nutzer sie verlangt
- Die Entscheidung, welche Daten überhaupt erhoben werden
Wer Ihren Nutzern antwortet
Sie. Wenn jemand um zweiundzwanzig Uhr nicht in Ihre Plattform kommt, ist das Ihr Kunde und nicht unserer. Wir sorgen dafür, dass die Technik läuft, und sind für Sie erreichbar – nicht für Ihre Nutzer.
Das ist keine Bequemlichkeit, sondern eine Preisfrage: Ein Kundendienst rund um die Uhr kostet mehr als die Entwicklung.