Recht

Die Datenschutzerklärung

Jede Website verarbeitet personenbezogene Daten – spätestens die IP-Adresse im Serverprotokoll. Damit greift die DSGVO.

Kurzfassung

Die häufigste Abmahnung betrifft nicht die Erklärung selbst, sondern eingebundene Dienste, von denen der Betreiber nichts wusste.

  • Verantwortlicher, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Rechte.
  • Technisch notwendige Cookies brauchen keine Einwilligung, alles andere schon.
  • Eingebundene Fremddienste sind das häufigste Risiko.

Der Pflichtinhalt

Art. 13 DSGVO gibt vor, worüber informiert werden muss. In der Praxis sind es sechs Blöcke.

  • Wer ist verantwortlich, und wie ist er erreichbar?
  • Welche Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage?
  • Wie lange werden sie gespeichert?
  • An wen werden sie weitergegeben – Hoster, Dienstleister, Dritte?
  • Welche Rechte hat der Besucher, und wo beschwert er sich?

Cookie-Banner: wann wirklich nötig

Nach § 25 TDDDG braucht jeder Zugriff auf Endgeräte eine Einwilligung – außer er ist technisch unbedingt erforderlich. Ein Warenkorb ist erforderlich, eine Reichweitenmessung nicht.

Eine Seite ohne Analyse, ohne Werbung und ohne eingebettete Videos braucht deshalb oft gar keinen Banner. Wer einen zeigt, obwohl er keinen braucht, verliert Besucher ohne Grund.

Das häufigste Risiko: eingebundene Dienste

Schriftarten, die beim Aufruf von einem fremden Server geladen werden, übertragen die IP-Adresse des Besuchers dorthin – ohne Einwilligung. Dasselbe gilt für eingebettete Karten, Videos und Schaltflächen sozialer Netzwerke.

Die Lösung ist unspektakulär: Schriften lokal einbinden, Karten und Videos erst nach Klick laden.

Passt das zu Ihrem Betrieb?

Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ob sich der Aufwand lohnt.

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