Kurzfassung
Zwei Wochen sind der Punkt: früh genug, dass er sich erinnert, spät genug, dass er hineingesehen hat.
- Zwei Wochen nach der Abgabe, nicht früher.
- Höchstens zweimal nachfassen, dann ist Schluss.
- Der Anruf ist zulässig, wenn er im Brief angekündigt war.
Warum zwei Wochen
Früher wirkt es wie Kontrolle: Der Brief liegt vielleicht noch ungeöffnet auf dem Tresen. Später ist er weg, und mit ihm die Erinnerung an das Gespräch. Zwei Wochen sind der Punkt, an dem beide Fehler am unwahrscheinlichsten sind.
Das Portal setzt die Wiedervorlage automatisch, sobald ein Brief als eingeworfen vermerkt ist – Sie müssen sich nichts merken.
Der Satz am Telefon
Guten Tag, hier ist … von IT Service Kleve. Ich hatte Ihnen vor zwei Wochen einen Websiteentwurf vorbeigebracht – haben Sie da schon hineingesehen?
Wenn nein: kein Vorwurf, sondern eine zweite Chance. Kein Problem, der Zugang läuft nicht ab. Soll ich mich in zwei Wochen noch einmal melden? Damit haben Sie einen dritten Kontakt vereinbart, statt ihn sich zu nehmen.
Wann Schluss ist
Nach dem zweiten Nachfassen ohne Reaktion. Ein dritter Anruf bringt keinen Kunden, aber er kann einen Widerspruch bringen – und der schließt den Betrieb dauerhaft aus.