Rechtliches

Wenn jemand widerspricht

Ich möchte nichts mehr von Ihnen hören ist eine Grenze und kein Einwand. Sie wirkt sofort und dauerhaft.

Kurzfassung

Der zweite Brief nach einem Widerspruch ist der Fall, aus dem Abmahnungen entstehen – nicht der erste.

  • Widerspruch gilt sofort, dauerhaft und für alle Kanäle.
  • Noch am selben Tag im Portal vermerken.
  • Er wirkt auch für spätere Durchgänge und für andere Partner.

Was rechtlich folgt

Der Widerspruch gegen Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ist voraussetzungslos. Es gibt keine Abwägung mehr, keine Rückfrage und keine Frist: Ab diesem Moment darf keine Werbung mehr an diesen Betrieb gehen, auf keinem Kanal.

Wer ihn ignoriert, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern ein Bußgeld. Und beides trifft nicht nur den Partner, sondern das Unternehmen, in dessen Namen der Brief kam.

Was praktisch zu tun ist

Den Betrieb im Portal auf Kein Interesse setzen, noch am selben Tag. Danach steht er in keiner Liste mehr, taucht in keinem Durchgang wieder auf und wird auch keinem anderen Partner angeboten.

Notieren Sie kurz, was gesagt wurde. Nicht aus Bürokratie: Wenn Monate später jemand fragt, warum dieser Betrieb ausgenommen ist, steht die Antwort da.

Warum das auch im eigenen Interesse liegt

Ein Betrieb, der abwinkt, ist kein verlorener Kunde – er ist ein Kunde, der heute nicht will. Wer die Grenze respektiert, kann in zwei Jahren wiederkommen, wenn sich etwas geändert hat. Wer sie überschreitet, hat den Namen verbrannt.

Klingt das nach Ihnen?

Fünf Minuten Formular, dann sprechen wir. Kein Eintrittsgeld, kein Startpaket, keine Vorkasse.

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