Kurzfassung
Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde 20 bis 60 € und dauert eine Viertelstunde. Sie ist keine Hürde, aber sie ist Pflicht.
- Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt, meist online möglich.
- Kleinunternehmerregelung erspart die Umsatzsteuer bis zu bestimmten Grenzen.
- Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 € Gewinn im Jahr an.
Warum eine Anmeldung nötig ist
Eine Tätigkeit ist gewerblich, wenn sie selbständig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Alle drei Merkmale treffen auf die Vermittlung gegen laufende Provision zu. Ob nebenberuflich oder hauptberuflich, ändert daran nichts – nur den Umfang.
Angemeldet wird beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt der Wohngemeinde, in vielen Städten inzwischen online. Das Finanzamt bekommt die Meldung automatisch und schickt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Was steuerlich auf Sie zukommt
Die Provision ist Einkommen und wird in der Einkommensteuererklärung als Gewinn aus Gewerbebetrieb angegeben. Bei kleinen Beträgen genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit von der Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr unter der geltenden Grenze lag. Sie sparen sich damit Voranmeldungen – müssen aber auch keine Vorsteuer ziehen.
- Gewerbeanmeldung: einmalig, meist 20–60 €
- Gewerbesteuer: erst ab 24.500 € Gewinn im Jahr
- Umsatzsteuer: entfällt bei Kleinunternehmerregelung
- Einkommensteuer: auf den Gewinn, wie bei jedem Nebenerwerb
Wenn Sie angestellt sind
Ein Nebengewerbe neben einer Anstellung ist zulässig. Zwei Dinge sollten Sie vorher klären: ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig macht – das tun die meisten – und ob ein Wettbewerbsverbot greift.
Sozialversicherungsrechtlich bleibt es bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit unkritisch, solange die Anstellung die Haupttätigkeit bleibt. Im Zweifel fragen Sie Ihre Krankenkasse; die Auskunft ist kostenlos.