Kurzfassung
Das Wichtigste zuerst: Die Bewerberseite. Wer sich auf eine Lehrstelle bewirbt, sieht sich vorher die Website an – und entscheidet danach mit.
- Die Bewerberseite.
- Referenzprojekte mit echten Fotos vom eigenen Werk
- Rechtliche Besonderheit beachten – siehe unten.
Die Ausgangslage
Der Auftragsbestand ist voll. Die Website wird trotzdem gebraucht – nur nicht für Kunden, sondern für Bewerber und Lieferanten.
Das ist keine Nachlässigkeit, sondern eine Frage der Prioritäten: Wer den Betrieb führt, hat für die Website nie den richtigen Moment. Genau deshalb ist die Frage nicht, ob sie schön ist, sondern ob sie die drei Dinge beantwortet, wegen derer jemand sie aufruft.
Was draufgehört
Für Handwerksbetriebe sind das vier Dinge. Alles andere ist Zugabe.
- Referenzprojekte mit echten Fotos vom eigenen Werk
- Stellenangebote, auch wenn gerade keine offen sind
- Notdienst- oder Bereitschaftszeiten, falls vorhanden
- Meisterbrief und Innungszugehörigkeit sichtbar
Die rechtliche Besonderheit
Die Handwerksrolle und die Innung gehören ins Impressum, ebenso die zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen.
Hinzu kommen die Pflichten, die für jede geschäftliche Seite gelten: Impressum nach DDG und eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.
Was am häufigsten fehlt
Die Bewerberseite. Wer sich auf eine Lehrstelle bewirbt, sieht sich vorher die Website an – und entscheidet danach mit.