Kurzfassung
Das Wichtigste zuerst: Die Karte als echte Seite. Ein PDF lässt sich auf dem Telefon kaum lesen und wird von Suchmaschinen schlechter ausgewertet.
- Die Karte als echte Seite.
- Speisekarte als lesbare Seite, nicht als PDF
- Rechtliche Besonderheit beachten – siehe unten.
Die Ausgangslage
Die Speisekarte hängt als PDF von 2019 online, die Öffnungszeiten stimmen nicht, und die Hälfte der Gäste sucht ohnehin bei Google.
Das ist keine Nachlässigkeit, sondern eine Frage der Prioritäten: Wer den Betrieb führt, hat für die Website nie den richtigen Moment. Genau deshalb ist die Frage nicht, ob sie schön ist, sondern ob sie die drei Dinge beantwortet, wegen derer jemand sie aufruft.
Was draufgehört
Für Restaurants und Cafés sind das vier Dinge. Alles andere ist Zugabe.
- Speisekarte als lesbare Seite, nicht als PDF
- Öffnungszeiten an einer Stelle, die auch das Google-Profil speist
- Reservierungsanfrage ohne Anmeldung
- Bilder vom Essen, die tatsächlich vom eigenen Essen sind
Die rechtliche Besonderheit
Allergene und Zusatzstoffe müssen auch online angegeben werden, sobald die Karte dort steht. Bei Getränken gilt die Preisangabenverordnung mit Füllmenge.
Hinzu kommen die Pflichten, die für jede geschäftliche Seite gelten: Impressum nach DDG und eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.
Was am häufigsten fehlt
Die Karte als echte Seite. Ein PDF lässt sich auf dem Telefon kaum lesen und wird von Suchmaschinen schlechter ausgewertet.