Definition
Das BFSG verpflichtet seit Juni 2025 bestimmte digitale Angebote zur Barrierefreiheit. Betroffen sind vor allem Angebote an Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr.
Warum ist das wichtig?
Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen – bei Produkten nicht.