Websites, Domain & Hosting
Barrierefreie Website und Onlineshop in Kleve
Für Onlineshops und Betriebe mit Online-Buchung für Privatkunden in Kleve, Goch, Emmerich und am Niederrhein.
ab 199 €
Behebung nach Aufwand
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Anakin Luke Hoffmann, Inhaber – persönlich, vor Ort oder per Fernwartung.
Seit dem 28.06.2025 müssen bestimmte digitale Angebote an Verbraucher barrierefrei sein – vor allem Onlineshops und Buchungssysteme. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Viele reine Informationsseiten kleiner Betriebe sind nicht betroffen. Deshalb klären wir für Ihre barrierefreie Website in Kleve zuerst, ob überhaupt eine Pflicht besteht. Nur wenn ja, prüfen wir nach WCAG 2.1 AA und beheben die Barrieren.
Bin ich überhaupt betroffen?
Viele reine Informationsseiten kleiner Betriebe sind nicht betroffen. Zwei Ausnahmen sind besonders wichtig:
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen befreit.
- Reine B2B-Angebote, die sich nur an Unternehmen richten, sind ebenfalls nicht betroffen.
Wenn Sie nicht betroffen sind, sagen wir Ihnen das – und Sie müssen nichts tun. Ob eine Ausnahme im Einzelfall greift, ist eine rechtliche Frage. Im Zweifel klären Sie sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Was für Betroffene gilt
Wer unter das Gesetz fällt, muss sein digitales Angebot so gestalten, dass es auch Menschen mit Einschränkungen nutzen können – zum Beispiel mit einem Bildschirmleser, nur mit der Tastatur oder mit vergrößerter Schrift.
- Die Pflicht gilt seit dem 28.06.2025 für digitale Angebote an Verbraucher, vor allem Onlineshops und Buchungssysteme.
- Maßstab ist die WCAG 2.1 Stufe AA, festgelegt in der Norm EN 301 549.
- Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis 100.000 €, dazu ein Abmahnrisiko.
- Betroffene brauchen eine Barrierefreiheitserklärung und eine Feedback-Möglichkeit, über die Nutzer Barrieren melden können.
WCAG steht für „Web Content Accessibility Guidelines“, eine internationale Richtlinie für barrierefreie Websites. Stufe AA ist die mittlere von drei Stufen. Sie verlangt unter anderem ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, eine vollständige Bedienung mit der Tastatur und verständlich beschriftete Formulare.
Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) · WCAG 2.1 / EN 301 549
So läuft es ab
Am Anfang steht immer die Frage, ob Sie überhaupt betroffen sind. Erst danach geht es an die Technik.
- Prüfen, ob überhaupt eine Pflicht besteht: Verkaufen Sie an Privatkunden? Wie groß ist Ihr Betrieb?
- Prüfung nach WCAG 2.1 Stufe AA: Lässt sich die Seite mit der Tastatur bedienen, sind Kontraste ausreichend, haben Bilder Alternativtexte, sind Formulare beschriftet?
- Behebung: Kontraste anpassen, Alt-Texte ergänzen, Tastaturbedienung herstellen, Formulare verbessern – nach Ihrer Freigabe.
- Barrierefreiheitserklärung und eine Feedback-Möglichkeit einbauen, über die Nutzer Barrieren melden können.
Barrierefreiheit und Abmahnschutz zusammen denken
Wer seine Website auf Barrieren prüfen lässt, sollte die häufigsten Abmahngründe gleich mit ansehen: Cookies, Tracking und Schriften. Das deckt unser Website-Abmahnschutz ab. Einen ersten Überblick über Ihre Seite gibt der kostenlose Website-Check.
Für wen das Angebot passt
- Onlineshops, die an Privatkunden verkaufen
- Betriebe mit Online-Buchung oder Online-Terminvergabe für Privatkunden
- Betriebe, die unsicher sind, ob das Gesetz sie betrifft
- Betriebe, die ihre Website freiwillig für alle Besucher zugänglich machen wollen
Barrierefreiheit hilft auch ohne Pflicht: Gut lesbare Kontraste, klare Formulare und eine saubere Struktur machen die Seite für alle Besucher einfacher – auch für ältere Kunden und am Handy. Wer eine neue Website plant, kann das von Anfang an berücksichtigen, siehe Webdesign in Kleve.
Keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Ihr Ansprechpartner
Hinter IT-Service Kleve steht Anakin Luke Hoffmann als Inhaber. Sie sprechen vom ersten Gespräch bis zur Übergabe mit derselben Person – vor Ort in Kleve und Umgebung oder per Fernwartung. Jede Zusammenarbeit beginnt mit einem kurzen Gespräch.
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Häufige Fragen
Muss meine Website barrierefrei sein?
Nur wenn Sie digitale Angebote an Verbraucher machen, vor allem Onlineshops und Buchungssysteme, und keine Ausnahme greift. Viele reine Informationsseiten kleiner Betriebe sind nicht betroffen.
Gilt die Pflicht für Kleinstunternehmen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen befreit. Reine B2B-Angebote sind ebenfalls nicht betroffen.
Was ist WCAG 2.1 AA?
Eine internationale Richtlinie für barrierefreie Websites, Stufe AA ist die mittlere von drei Stufen. Sie verlangt unter anderem gute Kontraste, Alternativtexte, Tastaturbedienung und beschriftete Formulare.
Was muss in die Barrierefreiheitserklärung?
Sie beschreibt, wie barrierefrei das Angebot ist und wie Nutzer Barrieren melden können. Den genauen Inhalt klären Sie im Zweifel rechtlich. Wir bauen Erklärung und Feedback-Möglichkeit technisch ein.
Lohnt sich Barrierefreiheit auch freiwillig?
Oft ja. Gute Kontraste, klare Formulare und eine saubere Struktur machen die Seite für alle Besucher leichter nutzbar, auch am Handy.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfung kostet ab 199 €. Die Behebung bieten wir danach nach Aufwand an, der Preis steht vorab schriftlich fest.
Klären, ob Sie betroffen sind
Schreiben Sie kurz, was Ihre Website anbietet und an wen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.